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NOE

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft

1.   Mitglieder im Verband können werden

      a)      alle Unternehmen, die sich mit der Entwicklung, der Konstruktion, der Fertigung, dem Vertrieb und/oder der Anwendung von Betonschalungen befassen,

      b)      natürliche Personen, die auf dem Gebiet der Konstruktion, Bemessung und/oder Anwendung von Betonschalungen wissenschaftlich tätig sind.

2.   Über einen Annahmeantrag entscheidet der erweiterte Vorstand.

3.   Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds, durch dessen Liquidation oder durch die Eröffnung eines Konkursverfahrens über sein Vermögen. Der Austritt kann nur mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich erklärt werden. Ein Ausschluss ist zulässig, wenn die Voraussetzungen der Mitgliedschaft gemäß Satzung entfallen sind oder wenn das Mitglied schwerwiegend gegen die Satzung oder gegen vom Verband erarbeitete Regeln und Richtlinien verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet der erweiterte Vorstand.

4.   Den Mitgliedern steht der Verband in allen Angelegenheiten, die die Konstruktion, Bemessung und Anwendung von Betonschalungen betreffen, zur Verfügung. Wenn die Anforderungskriterien für ein GSV-Zeichen festgelegt und vom erweiterten Vorstand gebilligt sind, sind die Mitglieder, die die entsprechenden Produkte oder Dienstleistungen anbieten, verpflichtet, das GSV-Zeichen zu erwerben.

5.   Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verbandszweck zu fördern. Es muss die vom Verband festgelegten Kriterien und Regeln für Betonschalungen einhalten. Bei Nichterfüllung hat das Mitglied das Recht in angemessener Frist die Einhaltung durch Nachbesserung zu erreichen. Eine nachweisliche Nichterfüllung hat die Beendigung der Mitgliedschaft zur Folge.

6.   Kein Mitglied darf allgemein zu Zwecken des Wettbewerbs auf seine Mitgliedschaft im Verband hinweisen.